Nach einer Überprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer hat das Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid vom 27.8.2012 bestätigt, dass SEKEM-Österreich weiterhin zum begünstigten Empfängerkreis gemäß Einkommensteuergesetz gehört. Damit können nach wie vor alle Spenden an SEKEM-Österreich steuerlich abgesetzt werden. Es genügt für die Steuererklärung der Zahlungsnachweis und die Angabe der Registrierungsnummer von SEKEM-Österreich, mit der der Verein in der Liste der begünstigten Empfänger eingetragen ist: SO 1510.

Hier ein Auszug des aktuellen Bescheids des BMF:

Wir freuen uns über die positiv verlaufene Überprüfung und laden alle Freunde und Interessenten von SEKEM-Österreich herzlich ein, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen – für die Unterstützung der neuen Heliopolis-Universität für nachhaltige Entwicklung brauchen wir dringend Spenden – jeder kleine Beitrag hilft! Näheres siehe dazu in unserem letzten Newsletter unter: http://www.sekemoesterreich.at/images/docs/Newsletter20-aug2012.pdf



Danke!!